Garantiebedingungen
Die Uebler GmbH räumt Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten (Gewährleistung) auf erworbene Fahrradträger und deren Zubehör eine Garantie von 3 Jahren ein. Die Garantie erstreckt sich dabei auf die Produkte der Marke Uebler und nicht auf die Produkte der Marke Si.o. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum des erworbenen Produktes. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt es eine neue Garantie in Gang.
Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.
Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel oder dergleichen auftreten, so gewährt Ihnen Uebler im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware / des Bauteiles
Ausgetauschte Teile und Produkte gehen in das Eigentum von Uebler über.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an Ihren Uebler-Fachhändler oder an Uebler als Garantiegeber:
Uebler GmbH
Daimlerstr. 22
91301 Forchheim
Telefon: +49 (0) 9191 / 7362-0
Telefax: +49 (0) 9191 / 7362-77
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- normalen Verschleiß
- unsachgemäße Behandlung bzw. fehlerhafte Verwendung
- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen Reparaturversuche in Eigenregie
- für Verschleißteile älter als 1 Jahr nach Rechnungsdatum
Folgende Teile sind als Verschleißteile definiert:
Zahnriemen, Ratschen, Schlossschrauben und Handräder der Abstandshalter, Leuchtmittel, Schnellspannverschlüsse.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie Uebler die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Ihren Uebler-Fachhändler oder durch Zusendung der betroffenen Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg zu Uebler durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie und, falls vorhanden, die Serien-Nummer des betroffenen Produkts der Warensendung beizufügen. Ohne diese Dokumente bzw. Angaben muss Uebler die Garantieleistung ablehnen.
Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen Uebler aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte Uebler gegenüber unberührt.
Stand 03/2020